Liebe Badminton-Freunde,
ab 27. Dezember 2021 treten neue Corona-Regeln für das Badmintontraining in Kraft.
Was bedeuten diese Auflagen für ein Badminton-Training:
Eine Teilnahme am Training ist unter folgenden Bedingungen möglich: Falls Eure 2. Impfung oder Genesung länger als drei Monate (statt bisher sechs) zurückliegt, benötigen Ihr für das Sporttraining einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Std alt). Der entsprechende Nachweis muss vor dem Training unaufgefordert vorgezeigt werden.
Wenn Ihr bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben, könnt Ihr ohne zusätzlichen Test am Sporttraining teilnehmen.
Falls die vollständige Immunisierung (2. Impftermin oder Genesung) nicht länger als drei Monate zurückliegt, könnt Ihr am Training teilnehmen. Ausnahmen (siehe unten).
Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
- Schüler/innen, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden (Vorlage des Schülerausweises o.Ä.).
- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig). Negativer Antigen-Test erforderlich.
Weitere Ausnahmen und die genauen Regeln könnt ihr hier einsehen.